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Wichtige Informationen für A2-Lizenzinhaber

05-08-2023

Aktuelle Info zum Thema Flug mit gewerblichen Bestandsdrohnen: Abstandsregelungen zu unbeteiligten Personen. Das LBA hat die am 31.08.2023 auslaufende Ausnahmebestimmung für den gewerblichen Betrieb von Bestandsdrohnen bis zum 31.12.2023 verlängert.

Info PDF Seite LBA

Die Bestimmung erlaubt den Betrieb von Drohnen zwischen 250 Gramm – 1,99Kg in horizontalem Abstand von 30m zu unbeteiligten Personen. Stellt der Betreiber sicher, dass im Langsamflugmodus geflogen wird und dass dieser die Höchstgeschwindigkeit von 3m/s nicht überschreitet, darf der Abstand auf 5m reduziert werden. Dies setzt die Fernpilotenlizenz A2 voraus und entspricht somit den Regelungen der offenen Kategorie A2.

Bei DJI Enterprise Drohnen können die Höchstgeschwindigkeiten im Mapping (Routenplanung) oder auch per Menu-Einstellung unter dem Punkt „Drohne“ auf 3m/s begrenzt werden. Damit wäre genau diese Vorgabe gewährleistet:

   

Dies setzt die Fernpilotenlizenz A2 voraus und entspricht somit den Regelungen der offenen Kategorie A2 (1:1-Regel ist zu beachten)

 Die Bestimmung gilt nur für den gewerblichen Einsatz von Bestandsdrohnen. Ziel ist die Erleichterung des Einsatzes von noch nicht C2 zertifizierten Drohnen. Ausgeschlossen sind nach wie vor Flüge zu Freizeit- und Sportzwecken. Weitere Infos dazu erhalten Sie in unseren A2- oder Inspektions Schulungen.

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