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Zu den AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen ProFlyCenter GmbH

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen (Kaufverträge) und Leistungen (Werk, Dienst- und Schulungsleistungen) der ProFlyCenter GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine schriftliche Individualabrede getroffen worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von ProFlyCenter-Kunden sind nur wirksam, wenn sie von ProFlyCenter GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Insbesondere beziehen sich diese AGB auf die Seminare in den Schulungszentren der ProFlyCenter GmbH sowie auf die kundenspezifischen Schulungen in den Räumen des Auftraggebers oder in den Schulungsräumen der ProFlyCenter GmbH.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der ProFlyCenter GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ProFlyCenter GmbH, spätestens jedoch durch Lieferung an den Kunden (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anders lautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung der ProFlyCenter GmbH.

3. Rücktritt vom Vertrag

ProFlyCenter GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens ProFlyCenter GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann ProFlyCenter GmbH Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.

4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen wie in Punkt 8.5 fällig. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung der ProFlyCenter GmbH ergebenden Preise verstehen sich ab ProFlyCenter GmbH Firmensitz Ubstadter Str. 28, 76698 Ubstadt-Weiher. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Vertragsschluss gültigen ProFlyCenter GmbH. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen ProFlyCenter GmbH-Auftragsbestätigung berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht ProFlyCenter GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. ProFlyCenter GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von ProFlyCenter GmbH aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5. Haftungsbeschränkung

ProFlyCenter GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird: ProFlyCenter GmbH haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hinsichtlich Schäden, die durch ProFlyCenter GmbH leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von ProFlyCenter GmbH auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt ProFlyCenter GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Ist die Haftung von ProFlyCenter GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ProFlyCenter GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von ProFlyCenter GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von ProFlyCenter GmbH Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. ProFlyCenter GmbH teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, sofern ProFlyCenter GmbH es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatzreferenten zu sorgen, sowie von ProFlyCenter GmbH nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. ProFlyCenter GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet ProFlyCenter GmbH gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in den Räumen von ProFlyCenter GmbH oder angemieteten Räumlichkeiten, es sei denn, der Schaden wurde von ProFlyCenter GmbH oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6. Subunternehmer

ProFlyCenter GmbH ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfe erbringen zu lassen.

7. Schulungs-/Trainingsdienstleistungen

ProFlyCenter GmbH wird Schulungs-/Trainingsdienstleistungen im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zeiträume durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Soweit die Schulungs-/Trainingsdienstleistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein ProFlyCenter GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Beratung erbringen, bleibt ProFlyCenter GmbH vorbehalten. Ebenso behält sich ProFlyCenter GmbH die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen.

7.1 Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt ProFlyCenter GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Schulungs-/Trainingsdienstleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:

  • soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von ProFlyCenter GmbH einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen,
  • einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von ProFlyCenter GmbH für Informationen und Fragen etc., während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
  • ProFlyCenter GmbH alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm hiernach oder aufgrund gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann ProFlyCenter für die infolgedessen nicht geleistete Schulungs-/Trainingsdienstleistungen die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich ProFlyCenter GmbH, die Schulungs-/Trainingsdienstleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes.

7.2 Verzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Schulungs-/Trainingsdienstleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist ProFlyCenter GmbH zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Können die Schulungs-/Trainingsdienstleistungen aus Gründen, die ProFlyCenter GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird der vereinbarte Beratungszeitraum trotzdem berechnet. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der betreffende Mitarbeiter der ProFlyCenter GmbH anderweitig eingesetzt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Schulungs-/Trainingsdienstleistungen rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert.
Kommt ProFlyCenter GmbH mit dem Abschluss der vereinbarten Schulungs-/Trainingsdienstleistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer ProFlyCenter GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt ProFlyCenter GmbH im Fall des Verzuges nicht.

7.3. Abnahme von Schulungs-/Trainingsdienstleistungen

Schulungs-/Trainingsdienstleistungen der ProFlyCenter GmbH hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch ProFlyCenter GmbH schriftlich abzunehmen. Unterlässt der Kunde die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber ProFlyCenter GmbH, gilt die Schulungs-/Trainingsdienstleistungen als vertragsgemäß abgenommen. Ebenso gilt eine Schulungs-/Trainingsdienstleistungen als vertragsgemäß abgenommen, wenn sie produktiv von Kunden genutzt wird. Die Abnahme der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen durch den Auftraggeber (AG) erfolgt unverzüglich nach einer entsprechenden Anzeige durch ProFlyCenter GmbH, in der Regel am ersten Werktag nach Abschluss der Nutzung. Entspricht die Leistung von ProFlyCenter GmbH den Vereinbarungen gem. Leistungsbeschreibung, erklärt der AG unverzüglich nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme. Verweigert der AG die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber der ProFlyCenter GmbH, gilt das Werk auch Teilleistungen mit der Nutzung durch den AG als vertragsgemäß abgenommen.
Ein Mitarbeiter der ProFlyCenter GmbH steht für die Unterstützung bei der Abnahmeprüfung in angemessenem Umfang zur Verfügung. Einzelheiten zur Abnahmeüberprüfung werden in einem angemessenen Zeitraum vor Übernahme gemeinsam schriftlich festgelegt. Werden Teilabnahmen vereinbart, sind diese nach Abschluss entsprechender Projektphasen zwischen AG und ProFlyCenter GmbH durchzuführen. Wird die Abnahmeüberprüfung gemeinsam durchgeführt wird, führt der AG ein Protokoll. Der AG wird sofort nach erfolgreichem Abschluss der Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Kann die Abnahme wegen eines Fehlers in einem Programm bzw. an sonstigen Leistungen der ProFlyCenter GmbH zweimal nicht erfolgen, kann der AG eine Verzugsentschädigung für die Zeit des Verzugs von 0,5 % pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 5% der Vergütung des in Verzug geratenen Leistungsteils verlangen. Gleichzeitig kann der AG nach Verstreichen einer der ProFlyCenter GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme durch den AG bedeutet die Erbringung der von ProFlyCenter GmbH geschuldeten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht. Der AG wird die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Mängel, die eine Abnahme nicht verhindern, sind während des Abnahmeprozesses auf dem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll aufzunehmen und werden im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung unverzüglich von ProFlyCenter GmbH beseitigt.

7.4 Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt ProFlyCenter GmbH dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Schulungs-/Trainingsdienstleistungen erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

8. Schulungsleistungen

Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungsleistungen und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten. Die Leistungen von ProFlyCenter GmbH werden im Rahmen standardisierter Schulungen in Schulungszentren (Offene Schulungen), online als E-Learning, als kundenspezifische Schulung (Inhouse-Schulungen) in Hotels, Schulungszentren oder in den Räumen des Auftraggebers erbracht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einer Schulung werden diese Bedingungen anerkannt.

8.1 Voraussetzungen/Lernerfolg

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen eines Seminars. Wir beraten Sie dazu auf Wunsch ausführlich. Die Inhalte von kundenspezifischen Schulungen werden individuell vereinbart und sind Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung.

8.2 Geltungsbereich

Alle auf der Firmenwebseite veröffentlichten Angebote richten sich ausschließlich an Kunden der PFC.

8.3 Zustandekommen des Schulungsvertrags

Die Anmeldung ist schriftlich oder online über die Homepage der ProFlyCenter GmbH an das Pro Fly Center zu richten. Die Anmeldung wird für ProFlyCenter GmbH mit Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.
Mit der Anmeldung zu einer Schulung/Training sagt die anmeldende Person, Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Teilnahme zu. Die angemeldete Person bekommt automatisch per E-Mail für die gebuchte Schulung/Training eine Reservierungsbestätigung und eine Rechnung, die gleichzeitig die Buchungsbestätigung ist.
Mit Zahlungseingang auf dem Konto der ProFlyCenter GmbH wird die Anmeldung für Sie bindend. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung. Diese stellt eine Annahme Ihrer Anmeldeerklärung dar. ProFlyCenter GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Kunden von diesem Vertrag kein Widerrufsrecht zusteht, ein einmal verbindlich abgeschlossener Vertrag von dem Kunden also nur durch schriftliche Um-/Abmeldung nachträglich aufgehoben / geändert werden kann.
Durch die begrenzte Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Anspruch auf die Teilnahme an der Schulung entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung und Bezahlung der Rechnung.

8.4 Schulungspreise

Der Schulungspreis versteht sich bei offenen Schulungen pro Person inklusive der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. ProFlyCenter GmbH behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern. Inhouse-Schulungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer zusätzlich die Anfahrtszeiten, Fahrt- und Hotelkosten der Trainer berechnet. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.

8.5 Zahlungs- und Teilnahmebedingungen

Die Schulungsgebühren werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind nach zehn Werktagen fällig. Sollte die Buchung zehn Tage vor Schulungsbeginn gebucht werden ist der Rechnungsbetrag spätestens zwei Tage vor Schulungsbeginn auf dem Konto der ProFlyCenter GmbH eingegangen sein. Die Zahlungsfrist für individual Schulungen oder Trainings können individuell vereinbart werden. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu.

8.6 E-Learning Schulung

Gegenstand der Leistung ist der Bezug elektronischer Schulungsunterlagen.

8.6.1 Zugang zum E-Learning Material

Nach der Buchung des Kurses erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung die Zugangsdaten zum E-Learning Portal. Der Zugang zum E-Learning-Kurs hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Die für den Zugang zu den E-Learning-Kursen zur Verfügung gestellten Daten (Benutzername und Passwort) sind vertraulich und dürfen anderen Personen als dem frei geschalteten Teilnehmer nicht weiter gegeben werden.

8.6.2 Rechte und Nutzungslizenz

Sämtliche Rechte an den E-Learning-Kursen (Verwertungs- und Schutzrechte) verbleiben bei der ProFlyCenter GmbH. ProFlyCenter GmbH räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein.

8.7 Stornierung einer E-Learning Schulung

Eine Stornierung einer E-Learning Schulung ist nach Zugang der Nutzungsdaten ausgeschlossen.

8.8. Stornierung, Umbuchung bzw. Nichtteilnahme bei offenen Schulungen

Die schriftliche Stornierung oder Umbuchung ist der Teilnahme an einer Schulung, per Mail unter info@proflycenter.com oder an die Postadresse ProFlyCenter GmbH, Ubstadter Str. 28, 76698 Ubstadt-Weiher, bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung, 14 Tage bis 4 Tage vor dem Schulungs-/Trainingstermin werden 50% des Schulungspreises fällig. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung, 3 Tage bis 1 Tag vor dem Schulungs-/Trainingstermin werden 100% des Schulungspreises fällig. Ebenfalls berechnet werden die Kosten, die der ProFlyCenter GmbH durch die Stornierung oder Umbuchung, entstanden sind. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig. Fällt durch die Stornierung die Voraussetzung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten/Leistungen wie z.B. Literatur weg, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

8.9 Absage einer Schulung durch ProFlyCenter GmbH

ProFlyCenter GmbH behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für ProFlyCenter GmbH technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch ProFlyCenter GmbH erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall oder Reisekosten, bestehen gegenüber ProFlyCenter GmbH nicht.
Absage von Workshops / Seminaren und notwendige Programmänderungen Ein Workshop / ein Seminar kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, durch ProFlyCenter GmbH abgesagt werden.

8.10 Copyright

Sämtliche Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben ProFlyCenter GmbH vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ProFlyCenter GmbH reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, gespeichert, vervielfältigt, dekompiliert, zurückentwickelt ("reverse engineering"), verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.

8.10.1 Haftung/Schadenersatz

Von Teilnehmern mitgebrachte Speichermedien (CD-ROM, USB-Sticks, etc.) dürfen nicht in den Schulungszentren von ProFlyCenter GmbH verwendet werden. Auf der Hardware darf keine Software eingerichtet werden bzw. keine Daten aus dem Internet heruntergeladen werden, sofern der Trainer dies nicht ausdrücklich erlaubt. Für Schäden, die aus der Verwendung eigener Speichermedien hervorgehen oder durch unerlaubtes Einrichten von Software bzw. durch Herunterladen von Daten aus dem Internet verursacht werden, kann der Kunde in vollem Umfang haftbar gemacht werden.
Liefert ProFlyCenter GmbH Hardware (z.B. mobile Schulungsserver) und/oder Software, Lizenzen und Schulungsumgebungen für kundenspezifische Schulungen vor Ort beim Kunden, so gelten die o.g. Bestimmungen entsprechend.
Sämtliche Seminare und kundenspezifische Schulungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung in irgendeiner Form ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters von ProFlyCenter nachgewiesen werden kann. ProFlyCenter GmbH haftet auch nicht bei Unfällen und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge.
Teilnehmer können von der Schulung ausgeschlossen werden, wenn:

  • den Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin nicht Folge geleistet wird
  • der Teilnehmer die Sicherheit gefährdet
  • einer der Punkte bezüglich des Urheberrechts verletzt wird
  • Ausrüstung verwendet, die vom Ausbilder/von der Ausbilderin nicht autorisiert/erlaubt wurde

Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Die ProFlyCenter GmbH stellt zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung.

8.11 Eingetragene Warenzeichen

ProFlyCenter GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Schulungsprogramm aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

ProFlyCenter GmbH übernimmt keine Haftung für Vertragsgegenstände, die gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, soweit diese nicht von ProFlyCenter GmbH selbst erbracht bzw. geliefert werden. Der Kunde hat ProFlyCenter GmbH über Ansprüche, die aus den oben genannten Gründen gegen ihn erhoben worden sind, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

10. Online-Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.home.show&lng=DE

11. Sonstiges

Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit der ProFlyCenter GmbH abzutreten, wenn ProFlyCenter GmbH vorher der Abtretung schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle Vorausgegangenen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Kunde von ProFlyCenter GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der ProFlyCenter GmbH. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen sind, ist allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.

3. Auf das zwischen uns und Ihnen bestehende Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der des CISG („UN-Kaufrecht“).

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ubstadt-Weiher - 22.04.2020

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