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Neue PDRA-Risikoanalyse-Projekte kommen - das macht es für Unternehmen einfacher

01-11-2023

PDRA-Risikoanalyseprojekte sind sehr wichtig für Betreiber, die Drohneneinsätze außerhalb der offenen Kategorie durchführen, also insbesondere für diejenigen, die sich beruflich mit der Drohnennutzung beschäftigen. Wie sich herausstellt, könnten bald weitere PDRAs zu den bestehenden hinzukommen. Denn die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten.

 

JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) hat drei neue Entwürfe für Risikobewertungen (PDRA-06, PDRA-08 und PDRA-10) veröffentlicht, die den SBSP-Betreibern helfen sollen, den Prozess der betrieblichen Risikobewertung für bestimmte Operationen durchzuführen.

Zur Erinnerung: PDRAs sind Entwürfe von Risikoanalysen, die, wenn sie dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt werden, die SORA-Risikoanalyse ersetzen können, deren Erstellung oft sehr komplex und langwierig ist. Mit anderen Worten: Eine PDRA ist eine vorgefertigte Vorlage, an die das geplante Vorhaben angepasst werden muss. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können wir die PDRA verwenden, um das Vorhaben anzumelden und auch durchzuführen.

Zurzeit haben wir vier PDRAs:

- S01 - gilt für VLOS-Operationen in bebauten Gebieten bis zu 120 m AGL, für Drohnen, die nicht mehr als 3 m lang und 25 kg schwer sind, im kontrollierten oder unkontrollierten Raum, mit einem geringen Risiko auf bemannte Luftfahrzeuge zu treffen. Diese PDRA bildet die Grundlage für das europäische Standardszenario STS 01

- S02 - gilt für BVLOS-Operationen (2 km mit Beobachter oder 1 km ohne Beobachter) in dünn besiedeltem Gelände bis 120 m AGL, für Drohnen, die nicht größer als 3 m sind und 25 kg wiegen, im kontrollierten oder unkontrollierten Raum, mit geringem Risiko auf bemannte Luftfahrzeuge zu treffen

- G01 - gilt für BVLOS-Einsätze in dünn besiedeltem Gelände (2 km von einem Beobachter entfernt oder 1 km ohne Beobachter) bis zu 150 m AGL, für Drohnen, die nicht größer als 3 m sind und eine kinetische Aufprallenergie von weniger als 34 KJ haben, im unkontrollierten Raum, mit geringem Risiko einer Begegnung mit bemannten Luftfahrzeugen.

- G02 - gilt für BVLOS-Operationen in niedrig gelegenem Gelände, für Drohnen, die nicht höher als 3 m sind und eine kinetische Energie beim Aufprall von weniger als 34 KJ haben, im abgetrennten Luftraum.

 

Neue PDRAs wurden von JARUS zur externen Konsultation genehmigt und gelten für folgende Operationen:

- PDRA-06 - gilt für den Testbetrieb von UAS-Prototypen bis zu einer Größe von 8 m.

- PDRA-08 - gilt für den Betrieb von Drohnenschwärmen. SORA 2.0 befasst sich derzeit nicht speziell mit solchen Operationen, aber JARUS hat Erfahrungen aus verschiedenen Ländern gesammelt, und diese PDRA enthält eine Reihe von Anforderungen, die Betreiber bei der Durchführung einer Risikoanalyse für Schwarmflüge befolgen können.

- PDRA-10 - gilt für VLOS-Operationen über 120/150 m, die von SORA als ARC-c eingestuft würden (wenn eine Reduzierung des Verkehrs nicht gerechtfertigt werden kann). Diese PDRA deckt den Flugbetrieb bis 200m AGL für einen begrenzten Zeitraum ab, der für eine strategische Risikominderung zur Herabstufung von ARC-c auf ARC-b in Frage kommen kann.

Die neuen PDRA-Designs werden hier im Detail beschrieben: http://jarus-rpas.org/document/cs-uas-annex-b-management-of-multiple-simultaneous-ua-flight-operation-mso/

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