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Wo darf ich Drohne fliegen? Teil 1

10-07-2020

Teil 1

Drohne fliegen im Wohngebiet – ist das erlaubt?

Darf ich mit meiner Drohne auf/über meinem Grundstück fliegen?

Jeder Flug benötigt theoretisch eine Start-/Landeerlaubnis des Inhabers oder Vertretungsberechtigten eines Grundstückes. Es sei denn Sie fliegen auf offenem Gelände und bringen dort auch niemanden in Gefahr.

In diesem Fall greift jedoch immer noch die 1:1 Regel

Sie besagt, dass die Flughöhe nicht höher sein darf als der Mindestabstand zu einer einer unbeteiligten Person. Fliegen Sie auf ihrem Grundstück in der Nähe eines sensiblen Bereiches dürfen Sie den Flug nur im Abstand von100 Metern durchführen. Für Flüge näher an diesen Bereichen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Das bedeutet also, dass beispielsweise bei einer angestrebten Flughöhe von 15 Meter mindestens 15 Meter Abstand zu dieser Zone, dem Objekt oder der Menschenansammlung eingehalten werden muss.

Starte ich auf meinem Wohngrundstück mit der Drohne und überfliege ich keine Grenzen so darf ich diesen FLug durchführen sofern ich folgende Punkte beachte:

  • Wahrung der Privatsphäre der umliegenden Bewohner
  • Einhaltung der 1 zu 1 Regel
  • Fernbleiben von sensiblen Bereichen
  • Fernbleiben von Bundeswasserstraßen, Autobahnen und Bahngleisen

Achtung:

Es müssen alle oben genannten Bedingungen der LuftVO erfüllt sein. Ist zum Beispiel eine Justizvollzugsanstalten 50 Meter entfernt oder liegt mein Grundstück in einer Flugverbotszone oder nahe an einer Bundeswasserstraße (Bsp.: Neckar) ist der Flug nicht erlaubt.

 

Darf ich mit meiner Drohne über das Wohngrundstück des Nachbarn fliegen?

Auch hier gilt:

Über Wohngrundstücken darf geflogen werden, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zustimmt.

Mit der Einverständniserklärung habt ihr im Streitfall oder gegenüber Behörden den Nachweis, dass euch das Fotografieren, Filmen und Überfliegen eines Grundstücks gestattet worden ist.

Achtung:

In der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es zusätzlich noch Bestimmungen für den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Die Kategorie OPEN A2 erlaubt zwar das Fliegen in Wohngebieten, fordert trotzdem einen Mindestabstand bei gewerblichen Flügen von 30 Metern. Im Langsamflugmodus darf sogar bis zu 5 Meter an unbeteiligten Personen herangeflogen werden. Dies kann in Wohngebieten oft zur Lösung werden sofern der Pilot das EU-Fernpilotenzeugnis besitzt.

Rufen Sie uns an bei Fragen. Das Pro Fly Center freut sich auf interessante Gespräche und Fragen.

 

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen unter großer Sorgfalt zusammengestellt wurden. Dennoch ist dies keine Rechtsberatung oder verbindlich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen.

 

In diesen Pro Fly Center Schulungen werden diesem Themen umfassend erläutert:

 

Fernpilotenzeugnis A2 (EU-Drohnenführerschein)

Grundlagenschulung

 

 

 

  

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