Beschränkungen für Drohnenflüge während der Euro 2024
Am 14.Juni bis zum 14.Juli findet die UEFA EURO 2024 statt. Aus diesem Grund gibt es als Schutzmaßnahme Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) an den Spielstätten Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.
Das Drohnenfliegen ist daher unabhängig von Allgemeinerlaubnis, Geo Freigaben, Grundstückseigentum etc. nur zu bestimmten Zeiträumen erlaubt.
Wichtig:
Die Temporären Lufträume werden bereits in den UAS Geo-Zonen-Webseiten angezeigt und sind ab 14.Juni aktiv.
- Das Verbot gilt von GND (Boden) bis FL100 (10000 Fuss oder 3048m)
- Das Flugverbot gilt 3 Stunden vor dem Spiel und 4 Stunden nach dem Spielbeginn (abhängig von der Flugzone)
- Der Radius der ED-R Zone wird in nautischen Meilen angegeben (1 NM entspricht 1,852km)
- Beispiel: Es sind teilweise Radien von 2-3 NM um die Spielstätten aktiv – dies entspricht in unserem Beispiel ca. 3,7 - 5,5 km
- Die NOTAMS geben weitere Informationen zu den genauen Flugruhezeiten
- Link zu DFS NOTAM Briefing: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Über die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erhalten Sie alle notwendigen Informationen:
dipul | Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt | dipul
Alles Wichtige zu Flugzonen und Freigaben sowie die notwendige Ausbildung erfahren Sie in unseren Lizenzschulungen A2 / STS 01 und STS 02